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BGH, 19.07.1960 - 1 StR 201/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54
uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BGH, 19.07.1960 - 1 StR 201/60
Sie hat - rechtlich zutreffend - angenommen, es gehöret, zum Begriffe der Drohung im Sinne des § 253 StGB (im Unterschied von der bloßen Warnung), daß der Täter in Aussicht stellt, er werde das angekündigte empfindliche Übel selbst oder durch einen anderen verwirklichen (BGHSt 7, 197, 198) [BGH 18.01.1955 - 2 StR 284/54].